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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens spotXL ist die Vermarktung von Werbefläche auf der Videowand (ca. 15 m²) in der Wassertorstraße 2 in 39418 Staßfurt. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge werden von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) durchgeführt.

2. Gewährleistung

2.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erteilte Werbung vor Zusendung zu prüfen. Erfolgt keine Reklamation bis zur Ausstrahlung, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.

2.2. Bei fehlerhafter Schaltung der Werbung ist das Unternehmen spotXL nach seiner Wahl berechtigt, entweder eine Ersatzschaltung in dem Maße, in dem der Zweck der Schaltung beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn eine solche Ersatzschaltung oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist, unzumutbar verzögert oder dem Unternehmen trotz angemessener Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Auftraggeber wahlweise das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu.

2.3. Technische Störungen sind vom Unternehmen innerhalb von 5 Werktagen zu beheben. Darüber hinaus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

2.4. Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern. Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3. Pflichten des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

3.2. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen entstehen können.

3.3. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch einwandfreie Anlieferung der Werbemittel verantwortlich. Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau der Werbemittel gemäß den in der Auftragsbestätigung angegebenen Spezifikationen. Der Auftraggeber trägt das Risiko für die Übermittlung des Werbemittels, soweit nicht aus dem Risikobereich des Unternehmens Probleme bei der Übermittlung auftreten.

3.4. Können Werbeaufträge aus Gründen, die im Risikobereich des Auftraggebers liegen, nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden, wird die vereinbarte Werbung dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt.

3.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen.

4. Rücktrittsrecht

4.1. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss die Werbeschaltung aus Gründen abzulehnen, die für das Unternehmen eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Werbeschaltung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen verletzt.

4.2. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden. Kann kein neues, den Anforderungen entsprechendes Werbematerial zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

5. Stornierung

Die Stornierung von Aufträgen durch den Kunden ist grundsätzlich nach Vertragsabschluss nicht möglich.

6. Preise

6.1. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

6.2. Preise für Spoterstellung des Unternehmens sind grundsätzlich nicht im Preis für die Schaltungen enthalten.

7. Geltungsbereich

7.1. Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

7.2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

8. Vertragsabschluss

8.1. Ein Vertrag kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

8.2. Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen werden nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt sind.

8.3. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.

8.4. Die Schaltungen der Werbung wie Einschaltzeit, Platzierung und Reihenfolge werden vom Unternehmen bestimmt.

8.5. Der Auftraggeber stimmt einer kostenlosen Anzeige seiner Spots auf der Website von spotXL als Referenz zu. Der Auftraggeber kann dieser Anzeige widersprechen.

9. Haftung

9.1. Das Unternehmen haftet nicht dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

9.2. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

9.3. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10. Haftungsausschluss

Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen.

11. Copyright

Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet. Alle Rechte behält sich das Unternehmen vor.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

12.2. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.

13. Sonstiges

13.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

13.2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen voll wirksam.

14. Zahlungen

14.1. Rechnungen sind sofort, spätestens jedoch ab erstem Tag der Schaltung der Werbung und innerhalb 7 Tagen nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren wird innerhalb 7 Tagen nach Erstausstrahlung die Zahlung angewiesen. Folgebeiträge werden monatlich eingezogen.

14.2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen die weitere Ausführung eines Schaltauftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere Werbeschaltungen Vorauszahlung oder andere Sicherheiten verlangen.

14.3. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.

14.4. Das Unternehmen ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.